Wir von Glauch-Bestattungen aus Neu-Ulm
habe uns zur Aufgabe gemacht Sternenkind-Eltern zu helfen wo wir können.
In zusammen Arbeit mit
Frag den Bestatter®
Bis vor einigen Jahren hat bei Sternenkindern das Gewicht darüber entschieden, ob diese Kinder offiziell als Mensch anerkannt wurden.
Erst ab einem Gewicht von mindestens 500 Gramm war eine Eintragung ins Personenstandsregister möglich.
Im Jahr 2013 sammelten betroffene Eltern Unterschriften, reichten eine Petition bei Bundestag ein und sprachen mit der Bundeskanzlerin und der Familienministerin.
Seit dem 13. Mai 2013 ist die angestrebte Gesetzesänderung im Personenstandsgesetz in Kraft getreten.
Seitdem dürfen Sternenkinder unabhängig von ihrem Gewicht beim Standesamt als Mensch erfasst werden und offiziell einen Vornamen tragen.
Mit einer Geburtsurkunde haben die Eltern die Möglichkeit, ihrem Kind eine offizielle Existenz und die Würde eines Menschen zu verleihen.
Vielen Elternteilen hilft dies sehr, die Trauer zu bewältigen.
Haben Sie ein Sternenkind, welches Sie durch mich beurkundet lassen möchten, so laden Sie sich das Formular herunter, füllen dies aus und senden es mit den dazugehörigen Dokumenten an mich zurück.